Klosterbesitz in Ariendorf
In Ariendorf hatten verschiedene Klöster und Stifte Besitzungen, darunter Nivelles, St. Simeon (Trier), St. Florin (Koblenz), das Kartäuserkloster (Köln), St. Reinold (Köln) und das Minoritenkloster (Köln).
Erwerb und Verbleib der Besitztümer
Die Informationen zu diesen Besitzungen sind oft spärlich. Es wird angenommen, dass die Klöster durch Schenkungen von Personen, die Klostermitglieder wurden, oder durch letztwillige Verfügungen (z.B. Messstiftungen) zu diesen Ländereien kamen. Kapellen waren an diese Besitztümer meist nicht gebunden. Spätestens nach der Säkularisation von 1803 gingen diese Klosterbesitze in weltliche Hände über.
Der Hof Ara in Ariendorf:
Ein Weingut des Klosters Nivelles
Der Hof Ara in Ariendorf, der vermutlich an der Stelle der heutigen Burg stand, gehörte spätestens seit 1059 dem Benediktinerkloster Nivelles. Dieses Kloster war eine Gründung der Heiligen Gertrud (7. Jahrhundert), deren Stiftungsgüter auch „Gertrudenhöfe“ genannt wurden. Das Kloster war außerordentlich reich, was teilweise auf den Erbteil der Heiligen Gertrud und ihrer Schwester Begga (direkte Vorfahrin Karls des Großen) zurückzuführen ist. Dies erklärt, warum die karolingischen Herrscher die Ländereien der Klöster Nivelles und Andenne teilweise als Familienbesitz betrachteten und darüber verfügten.
Besonderheiten des Hofes Ara
Im Gegensatz zu anderen Niveller Besitzungen wie Rheinbrohl und Wallen, die ebenfalls Weingüter waren, wurde der Ariendorfer Hof nie als „Gertrudenhof“ bezeichnet. Dies deutet darauf hin, dass er möglicherweise später als die ehemaligen Königshöfe in Rheinbrohl und Wallen an das Kloster gelangte. Der Hof Ara umfasste ein relativ kleines Weingut von anderthalb Morgen auf der Leubsdorfer Seite sowie einige Äcker und Büsche.
Nutzung der Erträge und Verkauf des Besitzes
Die Erträge der rheinischen Weingüter, einschließlich des Hofes Ara, waren ausschließlich für den Gebrauch des Konvents bestimmt (Messwein und Laienkommunion). Jedes Jahr entsandte das Kloster zwei Kanoniker, sogenannte „Windelboten“, an den Rhein, um die Weinlese zu überwachen und den Wein nach Nivelles zu bringen. Aufgrund der geringeren Größe des Ariendorfer Besitzes gab es hier, anders als in Wallen und Rheinbrohl, wahrscheinlich keine eigene Kapelle für die Kanoniker.
Schon seit der Reformation plante das Kloster Nivelles den Verkauf seiner rheinischen Besitzungen aufgrund der schwierigen Verwaltung der weit entfernten Güter und der leichteren Beschaffung von Wein durch verbesserte Handelswege. Am 26. Juli 1706 wurden Rheinbrohl, Wallen und Ara schließlich nach „1000-jährigem Besitz“ für 16.500 Brabanter Taler an den Trierer Erzbischof Johann Hugo von Orsbeck verkauft. Nach dem Tod des Erzbischofs im Jahr 1711 gingen die Güter in andere Hände über.
Der Ariendorfer Besitz des St. Simeon-Stifts Trier
Das St. Simeon-Stift in Trier wurde von Erzbischof Poppo (1016-1047) zu Ehren seines 1035 verstorbenen und 1041 heiliggesprochenen Freundes Simeon gegründet.
Schenkung und Bewirtschaftung
Der Ariendorfer Besitz des Stifts stammte aus einer Schenkung der Witwe Gerbrich an Erzbischof Poppo im Jahr 1041. Details dieser Schenkung sind nicht bekannt, aber es ist anzunehmen, dass der Ariendorfer Besitz, ähnlich dem in Hönningen, an sogenannte Halbwinner verpachtet war. Halbwinner waren Pächter, die die Hälfte ihrer Ernte als Pachtzins ablieferten.
Säkularisation und Versteigerung
Nach der Säkularisation am 19./20. November 1821 wurden die Besitztümer des St. Simeon-Stifts, einschließlich des Hönninger und wahrscheinlich auch des Ariendorfer Besitzes, durch die preußische Domänenkammer in Koblenz versteigert.
St. Florin in Koblenz und Weinbau in Ariendorf (1383)
Aus dem Jahr 1383 gibt es drei Urkunden des Stifts St. Florin in Koblenz, die einen Einblick in die landwirtschaftlichen Verhältnisse in Ariendorf geben.
Weinbau als Lehen
In der ersten Urkunde vom 26. November 1383 bestätigen Cuntze (Sohn von Goitschalk) und seine Frau aus Ariendorf (Argendorf), dass sie vom Stiftskapitel St. Florin ein Stück Land als Lehen erhalten haben. Dieses Land sollten sie in einen Weinberg umwandeln. Nach einer sechsjährigen Freiphase stand den Lehensnehmern ein Drittel der Weinernte zu. Ähnliche Vereinbarungen gab es auch für Personen aus Hönningen.
Spätere Bestätigung des Weinzehnten
Ein Grundbuchauszug aus Ariendorf von 1666 bestätigt, dass das Florinstift Koblenz weiterhin Abgaben in Form von Wein, nämlich „1 Ohm weißen Wein“ (ca. 150 Liter), aus Ariendorf erhielt. Es wird angenommen, dass dieser Besitz, wie auch andere Klostergüter, nach der Säkularisation versteigert wurde.
Besitz des Kölner Kartäuserklosters in Ariendorf
Das Kartäuserkloster in Köln besaß seit 1450 Weinzinsen in Ariendorf, wie aus einer Urkunde im Staatsarchiv Düsseldorf hervorgeht. Dieser Besitz gehörte wahrscheinlich zu den Ländereien, Wiesen und Weingärten, die das Kloster zwischen 1438 und 1456 in Hönningen erworben hatte, wo es auch einen Hof zwischen Kirchstraße und Hofgasse besaß.
Im Jahr 1829 wurden die Parzellen des Klosters in Ariendorf versteigert. Diese umfassten:
1 Morgen 89 Ruten 10 Fuß Weinberg
7 Morgen 63 Ruten 14 Fuß Ackerland
115 Ruten Hecken
Der Besitz des Klosters St. Reinold in Ariendorf
(um 1805)
Dank der Lagerbücher von Hofrat Stähler (aus dem Jahr 1805) erhalten wir Einblicke in den ehemaligen Besitz des Kölner Karmeliter-Nonnenklosters St. Reinold in Ariendorf. Der genaue Zeitpunkt, seit wann das Kloster in Ariendorf begütert war, ist unbekannt; das Kloster selbst wird in Köln erstmals 1515 erwähnt. Nach der Säkularisation 1803 ging der Ariendorfer Besitz an Fürst Nassau-Usingen über.
Umfang und Bewirtschaftung des Guts
Das aufgelöste Weingut von St. Reinold in Ariendorf umfasste:
3036 Weinstöcke unterschiedlicher Qualität.
Über 4 Morgen Ackerland.
11 Ruthen Wiesen und 17 Büsche.
Ein 1793 erbautes Hofhaus mit Scheune, Stallung und Hofraum.
Fast die Hälfte dieses Gutes lag auf Kölner Territorium. Es wurde von zwei Hofleuten, Peter Trauscheid und Johann Peter Klein, bewirtschaftet, die im Gegenzug die Hälfte der Traubenernte erhielten. Das Gut war von gewöhnlichen Steuern befreit und zahlte lediglich eine geringe Abgabe an das geistliche Kataster.
Belastungen des Gutes
Das Gut war mit verschiedenen Lasten belegt:
Lieferung von 11½ Hähnen an Schloss Arenfels durch die Hofleute.
Zinsen für einen Weinberg und Felder an Herrn von Gehrolt in Bonn.
Zusätzlich weitere 6 Hähne für einen Weinberg an Schloss Arenfels.
Diese Abgaben beliefen sich insgesamt auf 1 Reichstaler, 0 Stüber und 8 Heller, was 51 Albus 6 Schillingen in Reichs-Währung entsprach.
Übergang an Preußen
Nach dem Wiener Kongress wurde Nassau-Usingen (Weilburg) in der Landeshoheit über die ehemaligen rechtsrheinischen Gebiete Kurtriers von Preußen abgelöst. Der Zeitpunkt, wann der genannte Besitz danach in Privathände überging, ist nicht bekannt.
Der Ariendorfer Besitz des
Kölner Minoritenklosters
Das im Jahr 1239 in Köln gegründete Minoritenkloster (Franziskaner) besaß auch Ländereien in Ariendorf, die jedoch kleiner waren als die des dortigen Nonnenklosters.
Konflikt um eine Schuld
Ein Lagerbuch des Hofrats Stähler aus dem Koblenzer Staatsarchiv (St.Arch. Koblenz 332, 1163) dokumentiert einen Fall aus Ariendorf: Das Kloster hatte Peter Ehlen aus Ariendorf 350 Reichsthaler gegen Verpfändung von Gütern geliehen. Als Peters Sohn Johann die Schulden nicht beglich und die Güter vernachlässigte, kündigte das Kloster das Darlehen. Trotz mehrerer Versteigerungsversuche musste das Gericht die verpfändeten Güter dem Kloster zusprechen, wodurch dieses zum Eigentümer wurde.
Zusammensetzung und Nutzung des Gutes
Das erworbene Gut umfasste:
634 Weinstöcke (3. Klasse)
1 Morgen und 113 Ruthen Ackerland
5 Wiesen (24 Ruthen, 8 Schuh, 3. Klasse)
6 Rahmhecken
Für dieses Gut fielen jährlich 2 Heller Zinsen an das Schloss Arenfels und eine Steuerschuld von 10,5 Stüber an. Laut einem Pachtvertrag von 1801 war das Gut für 12 Jahre an Wilhelm Speicht für einen jährlichen Pachtzins von 14 Reichstalern verpachtet, der sich bei Zahlungsverzug in den letzten sechs Jahren auf 16 Reichstaler erhöhte. Das spätere Schicksal des Gutes ist nicht bekannt.