Die wichtige Urkunde von 1266
Die Urkunde vom 18. Juni 1266 ist ein entscheidendes Dokument für Ariendorf, da sie die Gerichts- und Verwaltungsrechte zwischen dem Burggrafen Johann von Hammerstein und Gerlach von Isenburg regelt und abgrenzt.
Historischer Kontext: Engersgau und die Machtverschiebung
Die Region, einschließlich Ariendorf, gehörte zum Engersgau, benannt nach dem Stamm der Ingrionen. Ursprünglich verwalteten Gaugrafen, wie die Hammersteiner, das Gebiet im Namen des Königs. Doch ihre Macht wurde durch königliche Schenkungen an Klöster, die wiederum Adlige mit Schutzvogteien betrauten, zunehmend eingeschränkt. Der berühmte Ehestreit Graf Ottos von Hammerstein mit Kaiser Heinrich II. im Jahr 1020 führte zum Niedergang der Hammersteiner Macht. Infolgedessen übernahmen die Isenburger die Vogtei über die Besitzungen des Trierer St. Simeonsstiftes in der Region, darunter auch in Hönningen, Ariendorf, Leubsdorf, Dattenberg und Niederhammerstein.
Der Streit und seine Schlichtung
Nach 1262 kam es zu einem Streit zwischen Gerlach von Isenburg und dem Hammersteiner Burggrafen Johann über die Verwaltungs- und Gerichtsrechte an den Ländereien des St. Simeonsstiftes. Gerlach hatte eigenmächtig eine Burg auf einem dem Stift gehörenden Weinberg errichtet, begünstigt durch seinen Verwandten, Erzbischof Arnold von Isenburg in Trier.
Die Schlichtung im Jahr 1266 durch Werner von St. Gereon und Henrich von Isenburg (Gerlachs Vater) führte zu einer verwaltungsmäßigen „Flurbereinigung“. Johann musste auf alle Rechte am Gericht von Hönningen und Ariendorf (Argindorp) zugunsten Gerlachs verzichten. Der Peussebach (Tueschebach) oberhalb von Rheinbrohl wurde als neue Grenze zwischen den Gebieten Gerlachs und Johanns festgelegt.
Auswirkungen der Urkunde
Die Urkunde von 1266 bestätigt die Stärkung der isenburgischen Herrschaft in Ariendorf. Gerlach versuchte zwar, frühere Rechte in Leubsdorf und Dattenberg zurückzugewinnen, was ihm und seinen Nachfolgern jedoch nicht gelang. Der Ariendorfer Bach wurde damit endgültig zur Grenze der isenburgischen Herrschaft. Zudem wurde der Ariendorfer Bach nach 1250 auch zur Grenze zwischen den Verwaltungsgebieten Köln und Trier, da Linz an das Erzstift Köln fiel. Kirchlich blieb Linz jedoch weiterhin dem Bistum Trier zugeordnet. Die Streubesitzungen des St. Simeonsstiftes blieben aber noch lange erhalten.