Die Verwaltung des Ortes und bürgerliche Verhältnisse

Die Verwaltung des Ortes und bürgerliche Verhältnisse

Verwaltung und bürgerliche Verhältnisse in Ariendorf

Historisch war der Erzbischof von Trier der oberste Landesherr Ariendorfs. Trotz wiederholter Erwähnungen von „Bürgermeister, Vorsteher und Schöffen“ im 18. Jahrhundert, die einen jährlichen Bürgermeister wählten, besaß Ariendorf keine wirkliche Selbstverwaltung. Die tatsächliche Macht lag bei den Herren von Arenfels, die die Verwaltung durch von ihnen ernannte Schultheißen ausübten.

Herrschaft Arenfels: Gerichtsbarkeit und Bannmühle

Ariendorf gehörte zur Herrschaft Arenfels, die nicht nur die Verwaltungsrechte, sondern auch die Gerichtsbarkeit (bis zur Todesstrafe) und die Zehntrechte innehatte. Lediglich Fälle, die Juden betrafen, sowie Berufungen in Zivil- und Kriminalfällen, mussten an den Oberhof in Koblenz abgegeben werden. Mit der Auflösung Kurtriers durch Napoleon verloren die Grafen von der Leyen ihre Gerichtsrechte, die Zehntrechte wurden später durch Preußen abgelöst.

Eine Besonderheit war die Bannmühle in Ariendorf, bei der die Untertanen der Herrschaft Arenfels verpflichtet waren, ihr Getreide mahlen zu lassen. Klosterhöfe, wie der zum Niveller Hof Ara gehörende, sowie Adlige waren von diesen Pflichten und teilweise auch von Steuern befreit. Zehntpflichtige Bürger entwickelten Tricks, um die Abgaben zu umgehen, indem sie ihre Felder entsprechend aufteilten oder verschiedene Früchte anbauten und separat ernteten.

Frondienste und soziale Spannungen

Die Bevölkerung Ariendorfs war zudem zu weitgehenden Frondiensten für die Herren von Arenfels verpflichtet. Diese reichten von Arbeits- und Fuhrleistungen in Land- und Weinbau über Holzschlag bis hin zur Schlossbewachung, wobei die Entlohnung meist nur aus Beköstigung bestand. Diese erhebliche Belastung führte zu Spannungen, wie ein Streit aus dem Jahr 1755 zwischen Hönningen und Ariendorf um die Reparatur eines Hochwasserschadens am Mühlendamm zeigt. Ariendorf weigerte sich, da Hönningen zuvor bei ähnlichen Schäden keine Hilfe geleistet hatte.

Bevölkerungsentwicklung und soziale Struktur

Informationen zur Größe Ariendorfs sind spärlich. Es sind 17 Weinzehntpflichtige (Weinbergsbesitzer) für 1479/98 bekannt. Im Jahr 1570 huldigten 18 „Mannspersonen“ (Haushaltsvorstände) dem Kurfürsten. Bis 1715 stieg die Zahl auf 29 Familien diesseits und 8 Familien jenseits des Baches. Eine Steuerliste von 1726 verzeichnet 43 Steuerpflichtige. 1781 zählte der Ort 188 Einwohner und 1816 176 Personen.

Die Ariendorfer waren wohl mehrheitlich katholisch, auch wenn Hinweise auf jüdische Bewohner existieren (z.B. Flurbezeichnung „Heppelter“). Der Ort hatte neben zwei Mühlen eine Schmiede und ein Gemeindebackhaus. Die Bewohner waren über Jahrhunderte hinweg hauptsächlich kleine Wein- und Ackerbauern mit bescheidenem Einkommen, weshalb Ariendorf als „ärmliches Dörfchen“ beschrieben wurde. Größere Privatbesitze waren selten, wie eine Verkaufsurkunde von 1706 eines ehemals adeligen, steuerfreien Hauses zeigt, das zum bürgerlichen Besitz wurde. Ein Schatzbuch aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts listet Familiennamen wie Zipp, Wester, Faßbender und Noll auf.