Ariendorf unter Kurtrier
Arenfels und Ariendorf:
Ein Überblick der Herrschaftswechsel bis 1670
Dieser Abschnitt beleuchtet die wechselhaften Besitzverhältnisse und Rechte an der Herrschaft Arenfels und dem zugehörigen Ariendorf vom späten 13. Jahrhundert bis ins späte 17. Jahrhundert.
Verkauf und Wiederkaufsrecht unter den letzten Isenburgern (um 1270)
Nach dem Tod des letzten männlichen Isenburger Nachkommen der Arenfelser Linie, ebenfalls Gerlach genannt, verkauften seine Schwiegersöhne die Herrschaft Arenfels und die Vogtei Hönningen an das Erzstift Trier für 2.000 Mainzer Goldgulden. Sie behielten sich dabei ein Wiederkaufsrecht vor und ließen sich auch weiterhin mit Arenfels und den damit verbundenen Rechten belehnen.
Machtzuwachs durch Zehntberechtigung (1422)
Ein bedeutender Machtzuwachs für die Herren von Arenfels erfolgte im Jahr 1422. Das St. Georgstift in Bamberg verkaufte seinen Hof in Hönningen mitsamt allen Rechten an den Trierer Erzbischof Otto von Ziegenhain. Der Erzbischof schlug diesen Hof dem Lehen Arenfels zu, wodurch die Herren von Arenfels das Zehntrecht in der Pfarrei Hönningen erhielten – einen der drei ursprünglichen Teile des Zehntrechts, die zuvor dem St. Georgshof zustanden.
Arenfels als Pfandobjekt des Trierer Erzbischofs (1458-1504)
In den folgenden Jahrzehnten gerieten die Besitztümer Arenfels, Hönningen und Ariendorf (Argendorf) wiederholt in den Fokus des Trierer Erzbischofs.
1458: Erzbischof Johann II. von Baden belehnt Salentin Herrn von Isenburg mit der halben Burg Arenfels und den dazugehörigen Rechten.
1478 & 1481: Offenbar in finanziellen Nöten, verpfändet Erzbischof Johann Arenfels, Hönningen und Ariendorf zunächst an Ritter Heinrich von Nassauwe und drei Jahre später erneut an Wilhelm von Witzlenbach, der die Schulden des Bischofs bei Nassau beglich.
Bis 1504: Wilhelm von Witzlenbach verwaltete die Herrschaft Arenfels und damit auch Ariendorf als kurtrierischer Amtmann.
Rückkehr der Isenburg-Grenzauer und Trierer Einziehung (1504-1664)
1504 wurde erneut ein Gerlach von Isenburg, diesmal aus der Linie Isenburg-Grenzau, mit den Gütern belehnt. Die Isenburg-Grenzauer blieben bis 1664 im Besitz der Herrschaft. Bekannte Vertreter dieser Linie waren Salentin (Erzbischof und Kurfürst von Köln) und dessen Sohn Ernst, ein General im Dreißigjährigen Krieg. Mit dem kinderlosen Tod von Graf Ernst von Isenburg-Grenzau im Jahr 1664 zog Kurtrier das Lehen als erledigtes Mannlehen ein.
Übergabe an die Freiherren von der Leyen (1670)
Am 10. Januar 1670 belehnte der Trierer Erzbischof Carl Caspar von der Leyen die Herrschaft Arenfels für 20.000 Reichstaler an seinen unmündigen Neffen, den Freiherrn von der Leyen zu Adendorf. Die Belehnungsurkunde von 1670 listet detailliert die weitreichenden Rechte der neuen Lehensträger auf, die unter anderem die Zehnten, „Gebot und Verbot“, Wachtdienste in Hönningen und den angrenzenden Dörfern, einschließlich Ariendorf, umfassten. Lediglich die landesfürstliche Jurisdiktion (Huldigung, Steuern, Musterungen, Berufungen, Religion, Judengeleit und Leibeigenschaften) verblieb explizit beim Kurfürsten.